NSB Cases

Allgemeine Geschäftsbedingungen

von NSB Cases e.K. - Bamberg

1. Allgemeines

Wir liefern ausschließlich zu unseren nachfolgenden Geschäftsbedingungen.
Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir Ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Mündliche und fernmündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unsere schriftliche Bestätigung.


2. Angebot

Unser Angebot ist freibleibend hinsichtlich der Lieferzeit und Preisstellung.


3. Vertragsabschluß und Preise

Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich durch Auftragsbestätigung oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt werden.

Unsere Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ab Werk, ausschließlich Verpackung, falls nicht ausdrücklich anders angegeben.


4. Änderungsvorbehalt

Handelsübliche Farb- und Maserungsabweichungen bei Holzoberflächen bleiben vorbehalten. Insbesondere bei der Phenolharzbeschichtung sind verschiedene Farbschläge möglich. Wir sind stets bemüht Abweichungen innerhalb eines Cases zu vermeiden, können dies aber nicht garantieren.
Serienmäßig hergestellte Cases werden nach Muster hergestellt und verkauft.


5. Lieferungen und Lieferfristen

Die in unserer Auftragsbestätigung angegebene Lieferzeit hat Gültigkeit, die vom Besteller in Bestellungen vorgegebene Lieferzeit werden nicht anerkannt, sofern diese nicht ausdrücklich von uns schriftlich bestätigt wurden. Verzugsstrafen oder Schadensersatzansprüche für verzögerte Lieferungen sind ausgeschlossen, sofern diese nicht ausdrücklich von uns schriftlich bestätigt werden. Mündliche und fernmündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit.


6. Lieferungsverhinderung

Die durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Feuer, Ein- & Ausfuhrverbote, Streiks und Mangel an Rohmaterial usw. entstehende Lieferungsunmöglichkeit (bei uns und unseren Lieferanten hervorgerufen), entbindet uns von der Lieferungsverpflichtung, auch wenn wir die Bestellung unseres Kunden bereits bestätigt haben.


7. Gefahrenübergang

Die Lieferungen erfolgen ab Werk (Erfüllungsort). Mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer geht die Gefahr – auch bei Lieferung Frei Haus – auf den Besteller über. Der Besteller trägt auch die Gefahr für alle zurückgenommenen Lieferungen während des Rücktransportes.


8. Haftung für Transportschäden

Gelieferte Ware ist möglichst nach Eingang im Hause des Kunden auszupacken, auf Ausführung und Vollständigkeit der im Lieferschein genannten Ware und der vom Besteller bestellten Ware zu überprüfen.
Transportschäden sind uns innerhalb von 48 Stunden mitzuteilen, da spätere Reklamationen von Transportschäden ausgeschlossen sind. Transportschäden müssen durch das Fuhrunternehmen schriftlich bestätigt werden. Der Kunde hat die Schäden per Foto zu dokumentieren und hat diesen Nachweis mit der Bestätigung des Fuhrunternehmens unverzüglich an uns zu schicken.


9. Beanstandungen bezüglich Ausführung

Beanstandungen mangels Ausführung sind innerhalb von acht Werktagen bei uns schriftlich anzuzeigen.
Bei einer begründeten Beanstandung steht es uns frei, eine Gutschrift zu erteilen, gegen Rückgabe der beanstandeten Ware Ersatz zu liefern oder die Mängel zu beseitigen.


10. Zahlungsbedingungen

Bei Neukunden erfolgen die ersten zwei Lieferungen per Vorkasse. Darüber hinaus behalten wir uns vor, nach eigenem Ermessen auch für weitere Aufträge Vorkasse zu verlangen. Insbesondere bei großen Bestellungen und allen Lieferungen außerhalb Deutschlands.
Die Rechnungsstellung erfolgt bei oder nach Lieferung.
Bei Zahlung auf Rechnung sind vorbehaltlich abweichende Zahlungsziele, die auf unseren Rechnungen genannt sind, ab Rechnungsdatum zahlbar innerhalb von 8 Tagen mit 2% Skonto, oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug. Andere Zahlungsbedingungen, auch solche die auf Auftragsformulare vorgedruckt sind, haben keine Gültigkeit, sofern diese nicht ausdrücklich von uns schriftlich bestätigt werden.
Wurde uns eine Bankeinzugsermächtigung erteilt buchen wir bis auf Widerruf die Rechnungen innerhalb 8 Tagen von Ihrem Girokonto ab. Skontoabzüge gewähren wir nicht für Fracht und Verpackung, sowie für Waren bei denen Netto-Sonderpreise vereinbart wurden.


11. Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz, mindestens aber in Höhe von 5% zuzüglich weiterer Mahnkosten von 10,00 EUR pro Mahnung zu berechnen; eventuell gewährte Vergünstigungen oder Rabatte fallen bei Zahlungsverzug fort. Aufrechnung, Minderung, Zurückbehaltungsrecht oder ähnliche Einreden gegen unsere Forderungen sind ausgeschlossen.


12. Mindermengenzuschlag

Bei Bestellungen unter einem Warenwert von 50,00 € netto, behalten wir uns vor einen Mindermengenzuschlag von 10,00 EUR zu berechnen.


13. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen, einschließlich Nebenforderungen uneingeschränktes Eigentum des Verkäufers. Wir behalten uns vor, bei nicht Zahlung offener Forderungen bereits gefertigte Ware ohne Entschädigung an Dritte zu verkaufen.


14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist unser Geschäftssitz. Gerichtsstand für beide Teile ist Bamberg. Die Beziehungen zwischen uns und dem Besteller unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.


15. Sonstiges

Wir behalten uns vor, auf unseren Produkten eigennützige Werbung zu platzieren.


16. Teilnichtigkeit

Sollten einzelne dieser Bestimmungen - gleich aus welchem Grund nichtig sein, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Die nichtige Einzelbestimmung ist vielmehr möglichst so umzudeuten oder durch eine andere Bestimmung zu ersetzen, daß der mit der nichtigen Bestimmung gewollte wirtschaftliche oder rechtliche Zweck möglichst erreicht wird.


Stand 02.2017